Innenraum Fahrradträger für VW
Kontakt Impressum AGB Mein Konto Zugang beantragen
Shop-Anmeldung


Artikel: 0
Preis: 0,00 €

Zum Warenkorb

Ausgewählte Seite:   Shop Auto   >>  VW  >>  Tiguan

VW Fahrzeugwahl:
 

Artikel-Nr.: RF26143

Innenraum-Fahrradträger für den VW Tiguan

Mehr Infos


Preis: 137,00 Euro

Stück

Der RadFazz-Fahrradträger mit Verlängerung wird an den Gurtösen der Sitzlehnen befestigt.
Die Gurtösen befinden sich auf der Rückseite der Rückenlehnen in der 2. Sitzreihe.

Prüfen Sie - wie unter Platzermittlung beschrieben - ob die Fahrräder in das Fahrzeug passen.
Auf die Innenraumlänge ist besonders zu achten.


Zwei Sitzlehnen in der zweiten Reihe müssen flach umgelegt werden, um die Gurtösen der Sitzlehnen für einen Einbau nutzen zu können. Eine dritte Person kann mitfahren.

Die Verlängerung dient dazu die Gabelhalter aufzunehmen und so die Fahrräder weiter nach vorne zu bringen.

Die Verlängerung kann an der Schiene stufenlos verschoben werden.

Der Gabelhalter lässt sich auf der Verlängerung stufenlos verschieben und drehen.

Somit sind die Fahrräder sicher, punktgenau und platzsparend im Fahrzeug zu positionieren.

Mehr Informationen

Artikel-Nr.: RF24133

Innenraum-Fahrradträger für VW Tiguan

Mehr Infos


Preis: 116,00 Euro

Stück

Der RadFazz-Fahrradträger wird in den Netzhalterungen auf den Sitzlehnen befestigt.

Prüfen Sie - wie unter Platzermittlung beschrieben - ob die Fahrräder in das Fahrzeug passen.
Auf die Lenkerhöhe ist besonders zu achten!

Wenn Ihr Fahrzeug mit Netzhalterungen ausgerüstet ist, dann befinden sich diese auf der Rückseite der Sitzlehnen.
Beide Sitzlehnen in der zweiten Reihe müssen flach umgelegt werden um den Fahrradträger montieren zu können.

Der Gabelhalter lässt sich auf der Schiene stufenlos verschieben und drehen.

Somit sind die Fahrräder sicher, punktgenau und platzsparend im Fahrzeug zu positionieren.

Mehr Informationen

 

 

 

Warning: mysql_fetch_array(): supplied argument is not a valid MySQL result resource in /www/htdocs/w005cef4/vw/readstat.php on line 62